Betreuungsgebühr
Für den Besuch der Einrichtung wird eine Betreuungsgebühr erhoben und jeweils zum 1. eines Kalendermonats per Lastschrift eingezogen.
Die Betreuungsgebühr ist unabhängig von der Höhe des Einkommens der Personensorgeberechtigten und auf Jahresbasis kalkuliert. Sie richtet sich nach der Höhe der bewilligten öffentlichen Zuschüsse und dem Umfang der gewählten Betreuungszeit.
Bei der Planung der wöchentlichen Betreuungszeit im Krippenbereich dürfen Sie zwischen 1 - 5 Betreuungstagen und tageweise zusätzlich zwischen einem halben oder ganzen Betreuungstag wählen. Ein halber Tag umfasst 5,25 Stunden und ein ganzer Tag insgesamt 8 Stunden. Bei beiden Varianten liegt die morgendliche Bringzeit zwischen 7.00 - 8.00 Uhr. Buchen Sie einen halben Tag, so erfolgt die Abholung unmittelbar nach dem Mittagessen um 12.15 Uhr. Der ganze Betreuungstag endet dagegen erst nach der Mittagsruhe zwischen 14.15 - 15.00 Uhr .
Bei zu geringem Einkommen kann beim Jugendamt die Übernahme der Betreuungsgebühr beantragt werden.
Zur Betreuungsgebühr kommen neben der einmaligen Aufnahmegebühr von 100 € keine weiteren Kosten hinzu.
Übersicht der monatlichen Betreuungsgebühr im Krippenbereich
Betreuungszeiten
wöchentlich
|
Betreuungsgebühr
monatlich
bis 08/2023
|
|
von
|
bis
|
Krippe
|
5
|
10
|
279 €
|
>10
|
15
|
345 €
|
>15
|
20
|
411 €
|
>20
|
25
|
477 €
|
>25
|
30
|
543 €
|
>30
|
35
|
609 €
|
>35
|
40
|
675 €
|
>40
|
45
|
741 €
|
Bayerisches Krippengeld - NEU ab 2020
Zusätzlich zum Beitragszuschuss für die gesamte Kindergartenzeit führte der Freistaat Bayern das Bayerische Krippengeld mit Wirkung ab dem 01.01.2020 ein. Wenn Ihr Einkommen eine bestimmte haushaltsbezogene Einkommensgrenze nicht übersteigt, so werden Sie bereits ab dem ersten Geburtstag Ihres Kindes mit 100 € bei den Elternbeiträgen monatlich entlastet. Für die Gewährung ist ebenso ein Antrag erforderlich, der in diesem Fall aber von Ihnen als Eltern schriftlich erfolgen muss. Zuständig ist das Zenrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS). Das Bayerische Krippengeld wird an Sie direkt ausbezahlt.
Sie haben Fragen zum Krippengeld?
Unter nachfolgendem Link finden Sie alle wichtigen Informationen, konkrete Antworten und auch das Antragsformular. https://www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld/
Ergänzend steht Ihnen ein Servicetelefon unter 0931/32090929 am Montag - Donnerstag zwischen 8 - 16 Uhr und am Freitag zwischen 8 - 12 Uhr zur Verfügung.
Beitragszuschuss im Kindergarten
Der Freistaat Bayern übernimmt für Ihr Kind ab 3 Jahre bis zum Schuleintritt und damit für die gesamte Kindergartenzeit mtl. 100 € Ihrer Betreuungsgebühr. Den Antrag an den Freistaat Bayern stellt hierfür der Einrichtungsträger. Der Zuschuss von 100 € wird auf dem Buchungsbeleg vermerkt und verringert monatlich Ihre Betreuungsgebühr um den genannten Betrag. Die Auszahlung des Beitragszuschusses erfolgt vom Freistaat Bayern direkt an den Einrichtungsträger.
Private Kinderkrippe Eichenau
Bahnhofstr. 115 a
82223 Eichenau
Deutschland
Montag bis Freitag
von 7:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Montag bis Freitag
von 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr